Sie befinden sich hier: Startseite

Die Verwaltung bleibt in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 geschlossen. In dieser Zeit können Sie Ihr Anliegen per Mail (info@hoersel.de) an die Gemeinde senden.

Aktuelles

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hörsel - Bebauungsplan "Gemeindejugendzentrum" im OT Laucha

Übersichtslageplan
Übersichtslageplan

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes der Gemeinde Hörsel für die Fläche für den Gemeinbedarf „Gemeindejugendzentrum“ im Ortsteil Laucha gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel hat am 28.09.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Hörsel für die Fläche für den Gemeinbedarf „Gemeindejugendzentrum“ im Ortsteil Laucha sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Norden des Ortsteils Laucha der Gemeinde Hörsel und umfasst in der Flur 6 der Gemarkung Laucha Teilflächen der Flurstücke 750/1, 750/2 und 750/3 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 748 zur Sicherung des Anschlusses an öffentliche Straßenverkehrsflächen.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes erfolgt auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Plan- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20. Mai 2020, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021, durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht und den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes kann in der Zeit

vom 12. Dezember 2022 bis 20 Januar 2023

auf der Internetseite der Gemeinde Hörsel unter www.hoersel.de eingesehen werden.

Darüber hinaus liegen der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im gleichen Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Hörsel, Verwaltungsgebäude Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörselgau, während der Dienstzeiten

Dienstag         von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
und
Donnerstag     von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.30 Uhr

öffentlich aus und können dort auch nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 03622 / 921012 oder nach Terminvereinbarung per Email unter kley@hoersel.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Hörsel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen den Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen:

I.          Aus dem Umweltbericht

  1. Angaben zum Schutzgut Boden / Fläche
    Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zur Vorbelastung des Bodens und zur Versiegelung.
  2. Angaben zum Schutzgut Wasser
    Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zu den Schutzgütern Grundwasser und Oberflächengewässer.
  3. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft
    Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zum Lokalklima.
  4. Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
    Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf im Geltungsbereich vorhandene Vegetationsstrukturen, Biotoptypen und Fauna mit Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung und Ausführungen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
  5. Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung
    Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung.
  6. Angaben zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
    Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Schutzgut Mensch.
  7. Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
    Bestandsbeschreibung und Bewertung mit Hinweis auf das mögliche Vorkommen von Archäologica im Plangebiet.

II.         Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

1. Stellungnahmen des Landratsamtes Gotha vom 17.05.2022 und 21.07.2022

  • Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zur räumlichen Einordnung der geplanten Gehölzpflanzungen, zum zulässigen Zeitraum notwendiger Gehölzfällungen und zur Verminderung von Bodenversiegelungen.
  • Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde zu einer Altlastenverdachtsfläche im Plangebiet, welche im Thüringer Altlasteninformationssystem als gelöschter Standort geführt wird.
  • Hinweis der Unteren Abfallbehörde auf die Lagerung größerer Mengen an Bauschutt auf einem Flurstück des Plangebietes, welcher in Abstimmung mit der Behörde einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen ist.
  • Hinweis der Unteren Immissionsschutzbehörde auf die Betrachtung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens bzgl. nahegelegener Wohnbebauung an der Teutleber Straße.

2. Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 02.05.202

  • Hinweise zum Schallschutz und zur Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1.
  • Hinweis zur Beachtung des Geologiedatengesetzes bei der Durchführung geologischer Untersuchungen.

3. Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 11.05.2022

  • Hinweis auf ggf. das Eschen-Holunder-Gebüsch und die Bauschuttablagerung als Lebensraum nutzende Vogelarten und Zauneidechsen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Hörsel ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

Rudloff
Bürgermeister

Zurück
Aktuelles

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hörsel - Bebauungsplan "Gemeindejugendzentrum" im OT Laucha

Übersichtslageplan
Übersichtslageplan

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes der Gemeinde Hörsel für die Fläche für den Gemeinbedarf „Gemeindejugendzentrum“ im Ortsteil Laucha gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel hat am 28.09.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Hörsel für die Fläche für den Gemeinbedarf „Gemeindejugendzentrum“ im Ortsteil Laucha sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Norden des Ortsteils Laucha der Gemeinde Hörsel und umfasst in der Flur 6 der Gemarkung Laucha Teilflächen der Flurstücke 750/1, 750/2 und 750/3 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 748 zur Sicherung des Anschlusses an öffentliche Straßenverkehrsflächen.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes erfolgt auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Plan- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20. Mai 2020, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021, durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht und den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes kann in der Zeit

vom 12. Dezember 2022 bis 20 Januar 2023

auf der Internetseite der Gemeinde Hörsel unter www.hoersel.de eingesehen werden.

Darüber hinaus liegen der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im gleichen Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Hörsel, Verwaltungsgebäude Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörselgau, während der Dienstzeiten

Dienstag         von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
und
Donnerstag     von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.30 Uhr

öffentlich aus und können dort auch nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 03622 / 921012 oder nach Terminvereinbarung per Email unter kley@hoersel.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Hörsel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen den Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen:

I.          Aus dem Umweltbericht

  1. Angaben zum Schutzgut Boden / Fläche
    Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zur Vorbelastung des Bodens und zur Versiegelung.
  2. Angaben zum Schutzgut Wasser
    Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zu den Schutzgütern Grundwasser und Oberflächengewässer.
  3. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft
    Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zum Lokalklima.
  4. Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
    Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf im Geltungsbereich vorhandene Vegetationsstrukturen, Biotoptypen und Fauna mit Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung und Ausführungen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
  5. Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung
    Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung.
  6. Angaben zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
    Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Schutzgut Mensch.
  7. Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
    Bestandsbeschreibung und Bewertung mit Hinweis auf das mögliche Vorkommen von Archäologica im Plangebiet.

II.         Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

1. Stellungnahmen des Landratsamtes Gotha vom 17.05.2022 und 21.07.2022

  • Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zur räumlichen Einordnung der geplanten Gehölzpflanzungen, zum zulässigen Zeitraum notwendiger Gehölzfällungen und zur Verminderung von Bodenversiegelungen.
  • Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde zu einer Altlastenverdachtsfläche im Plangebiet, welche im Thüringer Altlasteninformationssystem als gelöschter Standort geführt wird.
  • Hinweis der Unteren Abfallbehörde auf die Lagerung größerer Mengen an Bauschutt auf einem Flurstück des Plangebietes, welcher in Abstimmung mit der Behörde einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen ist.
  • Hinweis der Unteren Immissionsschutzbehörde auf die Betrachtung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens bzgl. nahegelegener Wohnbebauung an der Teutleber Straße.

2. Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 02.05.202

  • Hinweise zum Schallschutz und zur Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1.
  • Hinweis zur Beachtung des Geologiedatengesetzes bei der Durchführung geologischer Untersuchungen.

3. Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 11.05.2022

  • Hinweis auf ggf. das Eschen-Holunder-Gebüsch und die Bauschuttablagerung als Lebensraum nutzende Vogelarten und Zauneidechsen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Hörsel ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

Rudloff
Bürgermeister

Zurück

Aktuelle Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Leitweg-ID

16067088-0001-73

Gemeinde Hörsel
  • Waltershäuser Straße 16a
  • 99880 Hörsel OT Hörselgau

E-Mail: