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Aktuelles

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hörsel - Bebauungsplan "Gothaer Tor" im OT Trügleben

Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte
Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte

Bebauungsplan „Gothaer Tor“ im OT Trügleben
hier: Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel hat mit Beschluss-Nr. 31/2022 in seiner Sitzung am 28.09.2022 die Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gothaer Tor“ beschlossen.

Der auf der Grundlage des Abwägungsergebnisses erarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wurde im Gemeinderat der Gemeinde Hörsel am 28.09.2022 gebilligt und zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB bestimmt.

Gemäß § 3 (2) BauGB wird hiermit amtlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Gothaer Tor“ mit Begründung (Stand Mai 2022) und Umweltbericht (§ 2a BauGB) in der Zeit

vom 12. Dezember 2022 bis zum 13. Januar 2023 (einschließlich)

in der Gemeindeverwaltung Hörsel, Verwaltungsgebäude Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörsel, während der Dienstzeiten dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, sowie donnerstags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen liegen vor und werden ebenfalls öffentlich ausgelegt:

  • Stellungnahme des Landkreises Gotha vom 22.03.2022 u.a. zu den Belangen des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes, des Bodenschutzes und der Abfallwirtschaft;
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 09.03.2022 zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Wasserwirtschaft, des wasserrechtlichen Vollzuges, des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft, der Immissionsüberwachung und der abfallrechtlichen Überwachung sowie des Geologischen Landesdienstes und des Bergbaus;
  • Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 16.02.2022 zu den Belangen der Landwirtschaft;
  • Stellungnahme des Arbeitskreises heimische Orchideen AHO Thüringen e.V. vom 25.02.2022 zum Vorkommen heimischer Orchideen oder anderer naturschutzfachlich wertvoller Pflanzen.

Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Hörsel abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

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  • Waltershäuser Straße 16a
  • 99880 Hörsel OT Hörselgau

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