Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hörsel für das Haushaltsjahr 2013
Mit Beschluss-Nr. 45/2013 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel in seiner Sitzung am 09.07.2013 die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hörsel für das Haushaltsjahr 2013 samt ihrer Anlagen beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha hat mit Schreiben vom 29.07.2013 den Eingang der Satzung bestätigt. Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 liegt samt ihrer Anlagen vom 26.08.2013 bis 09.09.2013 in der Gemeindeverwaltung Hörsel, OT Hörselgau, Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörsel aus.