Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hörsel für das Haushaltsjahr 2014
Mit Beschluss-Nr. 29/2014 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel in seiner Sitzung am 29.07.2014 die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hörsel für das Haushaltsjahr 2014 samt ihrer Anlagen beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha hat mit Schreiben vom 03.09.2014 den Eingang der Satzung bestätigt. Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 samt ihrer Anlagen liegt in der Zeit vom 29.09.2014 bis 13.10.2014 in der Gemeindeverwaltung Hörsel, OT Hörselgau, Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörsel aus.